AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  1. Ziel der Korrektur ist die sprachliche Korrektheit in Orthografie, Syntax und Gestalt.
  2. Die Korrektur erfolgt mit Blick auf die gängigen deutschen Sprachnormen.
  3. Durch die Korrektur – auch in Überschneidung mit dem Lektorat – wird eine Verbesserung der Verständlichkeit des schriftlichen und ggf. mündlichen Sprachflusses angestrebt.
  4. Besonders wichtig ist die Vermeidung bzw. Beseitigung negativer Effekte. Negative Effekte entstehen durch Fehler in Rechtschreibung, Satzbau und Wortwahl.
  5. Die Korrekturen erfolgen in der Regel direkt auf einer digitalen Kopie im Word-Format.
  6. Die Korrekturen sind immer als Empfehlung bzw. Vorschlag zu verstehen. Es steht dem Autor bzw. der Autorin frei, diese umzusetzen, abzuändern oder zu ignorieren.
  7. Persönlicher Stil und Botschaft des Verfassers bzw. der Verfasserin sollen erhalten bleiben.
  8. Berechnungen, Grafiken wie auch fachlich-spezifische Darlegungen und Begriffe werden nur unter allgemeinsprachlichen Aspekten korrigiert.
  9. Der Kunde bzw. die Kundin erhält einen fertigen, korrigierten Text.
  10. Die Verantwortung für den Text, gegebenenfalls auch eine weitere Redaktion und Gestaltung liegt in jedem Fall beim Kunden bzw. der Kundin.
  11. Auf Wunsch wird eine nach der Korrektur nochmals überarbeitete Fassung des Textes abermals durchgesehen und nötigenfalls ein weiteres Mal korrigiert (Erweiterung des Auftrags).
  12. Auf Wunsch werden die Korrekturen mit dem Kunden bzw. der Kundin besprochen. Allfällige Telefonkosten gehen zu Lasten des Kunden. Besprechungen, welche 30 Minuten übersteigen, werden angemessen verrechnet.
  13. Auf Wunsch erhält der Kunde bzw. die Kundin ein Feedback zur Qualität des Textes (Zielführung des Textes, Stil, Satzbau, Wortschatz, persönliche Anliegen, Lesefreundlichkeit etc.).
  14. Es kann – besonders bei umfangreicheren Texten – nicht zur Gänze ausgeschlossen werden, dass auch nach der Korrekturarbeit vereinzelt noch Fehler vorhanden sind.
  15. Es kann auch eine begleitende Korrektur vereinbart werden. Das bedeutet, dass fortlaufend die neu dazu stossenden Texte korrigiert und ggf. besprochen werden.
  16. Die Korrekturarbeit erfolgt auf der Grundlage eines „einfachen Auftrags“ gemäss OR 394-406 (Schweizerisches Obligationenrecht).
  17. Für die Bemessung des Preisrahmens benötigt der Korrektor den zu korrigierenden Text – oder zumindest einen repräsentativen Teil davon. Aufgrund der Offerte und ggf. weiterer Abklärungen kann der Kunde bzw. die Kundin den Korrekturauftrag erteilen.
  18. Der Korrekturauftrag und die zu korrigierenden Texte sollen vorzugsweise per Mail – nach Möglichkeit im Word-Format – erfolgen. Der Auftrag zur Korrektur muss erkennbar sein.
  19. Der Auftrag inklusive Preisrahmen, Termin und besonderen Modalitäten wird durch den Korrektor bestätigt.
  20. Der Korrektor kann einen Auftrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.
  21. Preisbestimmende Faktoren sind neben dem Umfang des zu korrigierenden Textes auch die Fehler- bzw. Korrekturdichte.
  22. Für umfangreichere Aufträge kann Teil- bzw. Vorauszahlung vereinbart werden.
  23. Porto- und Telefonspesen sowie zusätzlicher Aufwand für allfällige Recherchen gehen zu Lasten des Kunden bzw. der Kundin.
  24. Im Regelfall beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Abgabe der Korrektur. Mahnungen haben zusätzliche Kosten zur Folge (erste Mahnung CHF 20.–).
  25. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde bzw. die Kundin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gerichtsstand ist Schaffhausen.
  26. 26. Durch den Korrektor wird absolute Diskretion beachtet. Über die ihm vorgelegten Texte, deren Inhalt und Qualität, bewahrt er gegenüber Dritten Stillschweigen.
  27. Der Kunde bzw. die Kundin darf den Korrektor im korrigierten Text und in Nebentexten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung namentlich aufführen oder zitieren.
  28. Die Korrektur darf ausschliesslich zur Verbesserung der Textqualität in Anspruch genommen werden.
  29. Der Kunde bzw. die Kundin muss die Verfügungsgewalt über die dem Korrektor vorgelegten Texte haben.
  30. Besondere Textaufgaben wie Reden, Briefe etc. werden mündlich vereinbart und unterliegen sowohl beim Kunden/der Kundin wie auch beim Korrektor der absoluten Diskretionspflicht.
  31. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. (Salvatorische Klausel)